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Förderung (EU-MLUK-Forst-Richtlinie)

Die überarbeitete EU- MLUK -Forst-Richtlinie wurde am 01.08.2022 in Kraft gesetzt. Schwerpunkt der Richtlinie sind Waldumbaumaßnahmen zur Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft. Vorhaben, die vor Bescheidung begonnen werden sollen, können erst mit der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns gestartet werden.

  1. Richtlinie Forstliche Förderung 2022
  2. Festbeträge Forstliche Förderung 2022

Das Land gewährt Zuwendungen für nachfolgende Maßnahmebereiche:

  • Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft – Maßnahmebereich I
  • Inanspruchnahme von Beratungsdiensten – Maßnahmebereich II
  • Vorbeugung von Waldschäden – Maßnahmebereich III

Die Antragstellung zur Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben ist unter Benutzung der hinterlegten Formulare möglich (Download unter diesem Link: Antragsformulare | Landesbetrieb Forst Brandenburg.

Die wesentlichsten Änderungen beziehen sich auf den Maßnahmebereich I. Für Waldumbauten wurde mit der Baumartenmischungstabelle ein neuer Bezug zur Baumartenwahl gesetzt. Die Festbeträge wurden zusammengeführt und an den Markt angepasst. Die damit verbundenen Regeln sind in einem teilautomatisierten Antragsformular integriert worden.

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